Mündliche Prüfung

Wann wurde der Täter eines räuberischen Diebstahls gemäß § 252 StGB auf frischer Tat betroffen?
 
Muss das Opfer den Täter tatsächlich wahrgenommen haben?

Frisch ist die Vortat nur, wenn zur Wegnahmehandlung ein enger räumlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht.
 
Für das Betreffen ist entscheidend, dass ein Tatunbeteiligter räumlich-zeitlich mit dem Dieb zusammen getroffen ist.
 
Umstritten ist, ob ein Betroffensein auf frischer Tat auch angenommen werden kann, wenn der Dritte den Täter noch gar nicht wahrgenommen hat und der Täter dieser Wahrnehmung durch schnellen Einsatz von Gewalt zuvorkommt.
 
  • Nach einer Auffassung muss der Täter tatsächlich bemerkt bzw. entdeckt worden sein
  • nach h.M. genügt das räumliche Zusammentreffen. Auf ein tatsächliches Bemerken weist der Wortlaut nicht hin.

Diskussion