Unmittelbare/ Mittelbare Staatsverwaltung

Unmittelbare Staatsverwaltung:
  • Erfüllung der Verwaltungsaufgaben durch eigene Behörden von Bund und Ländern
    • z.B. Ministerien, Finanzämter, Bezirksregierungen
 
Mittelbare Staatsverwaltung:
  • Übertragung der Verwaltungsaufgaben auf rechtlich selbständige Verwaltungsträger
    • z.B. Gemeinden, Landkreise, Universitäten, Beliehene

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