Durchsuchung, Antrag auf richterliche Entscheidung

Nach welchem Verfahren kann die RW einer Durchsuchung gerichtlich festgestellt werden , wenn sie von der StA' oder der Polizei angeordnet wurde?

  • Antrag auf richterliche Entscheidung, § 98 II StPO analog?
  • direkt nur für Beschlagnahmen
  • analog auf Überprüfung anderer Zwangsmittel?
    • für andauernde Zwangsmittel wegen Art. 19 IV GG anerkannt, da keine anderen Rechtsschutznormen nicht existieren
    • bei bereits erledigten Zwangsmitteln:
      • früher: geht es um "Ob" der Maßnahme, ist § 98 II StPO analog heranzuziehen, bei anderen Maßnahmen als der Beschlagnahme doppelt analog; bei Überprüfung der Art und Weise der Durchführung sind §§ 23, 28 I 4 EGGVG heranzuziehen und eine Überprüfung durch das OLG vorzunehmen
      • heute: einheitliche Anwendung von § 98 II StPO analog
  • Vss ist wiederum das Vorliegen eines berechtigen Feststsellugsinteresses

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