Durchsuchung, Beschwerde

Wann liegt ein berechtigtes Feststellungsinteresse für die nachträgliche Feststellung der RW einer Durchsuchung iRv § 304 I StPO vor?

  • konkrete Wiederholungsgefahr
  • tiefgreifende Grundrechtseingriffe
  • Rehabilitationsinteresse bei Maßnahmen mit diskriminierender Wirkung
    • wurde bei Beschuldigten grds verneint, da diese ausreichend durch das anschließende Strafverfahren rehabilitiert würden
    • im Strafverfahren geht es um Schuld und Unschuld, nicht um die RMK der Durchsuchungsanordnung
  • Amtshaftungsinteresse im Hinblick auf späteren Amtshaftungsprozess reicht nicht, da der Zivilrichter die RMK der strafprozessualen Maßnahme ohnehin selbst prüfen muss

Diskussion