Sonstige Prüfungen Risikofrüherkennungssystem, Abhängigkeitsbericht, usw.

Prüfung des IKS der Unternehmensberichterstattung (PS 982)
 
1) Ziel der Prüfung
 
2) Was ist nicht Ziel der Prüfung
 
3) Welche zwei Arten von Prüfungen gibt es
 
4) Was ist Prüfungsgegenstand 
 
5) Wann ist das IKS angemessen dargestellt (5 Punkte)
 
6) Berichterstattung
 
7) Abgrenzung zur Abschlussprüfung
 

1) Bestimmung mit hinreichender Sicherheit, dass die IKS Beschreibungen/Grundsätze angemessen dargestellt sind und die dargestellten Regeln/Aussagen geeignet und implementiert (Angemessenheitsprüfung) bzw. wirksam waren (Wirksamkeitsprüfung)
 
2) Ob die Unternehmensberichterstattung in allen wesentlichen Belangen fehlerfrei ist
 
3) Angemessenheitsprüfung, Wirksamkeitsprüfung
 
4)
IKS Beschreibungen
- Ausgestaltung
 
IKS 
- Angemessenheit
- Wirksamkeit
 
5) Enthält Grundelemente eines IKS (PS 261)
- Kontrollumfeld,
- Risikobeurteilung,
- Kontrollaktivitäten,
- Information und Kommunikation,
- Überwachung
 
6) Prüfungsbericht und Prüfungsurteil
 
7) Die Prüfung geht über die Prüfung des IKS im Rahmen der JAP nach PS 261 hinaus. Die Prüfung des IKS erfolgt nur in soweit es notwendig ist zur Bildung eines Prüfungsurteils für JA + LB. Somit kein gesondertes Prüfungsurteil für das IKS.

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