Methoden

Wirksamkeit eines Verwaltungsvertrages

I. Vorliegen eines Verwaltungsvertrags i.S.d. § 54 1 VwVfG
  • Vertrag (Einigung): Zwei übereinstimmende Willenserklärungen
  • Auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts: Vertrag muss sich auf einen Sachverhalt beziehen, der nach Maßgabe öffentlich-rechtlicher Vorschritten zu beurteilen ist
 
II. Schriftform nach § 57 VwVfG
  • Unterschied zur grds. Formfreiheit bei privatrechtlichen Verträgen und VAen
  • Verstoß führt zur Nichtigkeit des Vertrags (§ 59 I VwVfG i.V.m. § 125 BGB)

III. Ggf. Zustimmung von Dritten und Behörden gem. § 58 VwVfG

IV. Keine Nichtigkeitsgründe gem. § 59 VwVfG
  • Spezielle Nichtigkeitsgründe nach § 59 II (Anwendung nur bei subordinationsrechtlichen Verträgen!)
  • Allgemeine Nichtigkeitsgründe nach § 59 I

Diskussion