Investition & Finanzierung

Hypothek

Die Hypothek (§§ 1113-1190 BGB) ist ein Pfandrecht an einem Grundstück, das der Sicherung einer Forderung dient. Die Höhe der Hypothek richtet sich stets nach der Höhe der Forderung (Akzessorität). So besteht für den Gläubiger ein dinglicher Anspruch an ein Grundstück und gleichzeitig ein persönlicher Anspruch an den Schuldner.
 
Die Hypothek kommt zu Stande durch:

Einigung zwischen dem Kreditgeber und dem Grundstückseigentümer

Eintragung der Hypothek in das Grundbuch unter Nennung des Gläubigers, des Geldbetrages der Forderung, des Zinssatzes

Briefübergabe, sofern eine Briefhypothek gegeben ist

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