Gesetzliche Schuldverhältnisse

§ 823_Kann § 823 I ein Schuldverhältnis im Rahmen des § 280 darstellen?

 
  • Ja, falls § 823 zum Zeitpunkt der schädigenden Handlung bereits vorliegt, stellt dies ein gesetzliches Schuldverhältnis aus Delikt dar.

 

Diskussion