Gesetzliche Schuldverhältnisse

objektive Zurechenbarkeit_Wird der Zurechnungszusammenhang durch Dazwischentreten Dritter durchbrochen?

 
  • Grundsätzlich nicht, außer es liegt ungewöhnlich hohes Fehlverhalten vor.

 

  • Sonderfall bei Reparatur durch einen der Gesamtschuldner: Wenn der Geschädigte in eine Naturalrestitution gem. § 249 I durch einen Gesamtschuldner einwilligt, anstatt gem. § 249 II die erforderlichen Kosten einzufordern, kann eine hierbei erfolgte Schädigung nicht mehr dem anderen Erstschädiger zugerechnet werden. Dies lässt sich auch mit der Wertung des § 425 II stützen, wonach ein Verschulden in der Person des jeweiligen Gesamtschuldners vorliegen muss. Die Übergabe in den Obhutsbereich eines Gesamtschuldners eröffnet daher eine neue Gefahrenquelle.

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