Mündliche Prüfung

Darf man ein Rechtsmittelverzicht in eine Verständigung zwischen Gericht und den Verfahrensbeteiligten aufnehmen? 

Inhaltlich unzulässig! Siehe § 302 Abs. 1 S. 2 StPO 
 
Nach § 35a S. 3 StPO ist der Angeklagte in der Rechtsmittelbelehrung ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass er "in jedem Fall frei in seiner Entscheidung ist, ein Rechtsmittel einzulegen" (qualifizierte Belehrung)

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