Welche Verfahrensalternativen gibt es zur Anklageerhebung?

  • Privatklageverfahren, §§ 374 ff. StPO
    • Ausschluss, wenn öffentliches Interesse an Klageerhebung, § 376 StPO
  • Einstellung wegen Geringfügigkeit, § 153 I 1 StPO
  • Einstellung mit Auflagen und Weisungen, § 153a I StPO
    • will Rechtsfrieden ohne Verurteilung wiederherstellen
    • nur beschränkter Strafklageverbrauch, § 153a I 5 StPO
    • hinreichender Tatverdacht im Bezug auf ein Vergehen, bei dem ein öffentliches Verfolgungsinteresse besteht, aber durch Auflagen und Weiusngen kompensierbar ist
    • Zustimmung von Gericht und Beschuldigtem erforderlich, wenn kein Fall iSv § 153 I 2 StPO (über § 153a I 7 StPO)
  • Strafbefehl, § 407 ff. StPO
    • wenn Hauptverhandlung nicht erforderlich (zu berücksichtigen sind Aufklärung wesentlicher Umstände für Schuld und Strafe und ggf. erzieherische Gedanken)

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