Was sind Kriterien zur Bejahung des besonderen öffentlichen Verfolgungsinteresses?

  • Vorbestraftsein
  • besonders rohe oder leichtfertige Handlung
  • Strafverfolgung als ggw Anliegen der Allgemeinheit
    • abschreckende Funktion des Strafrechts (negative Generalprävention)
    • Vertrauen der Bevölkerung auf die Bestands- und Durchsetzungskraft der Rechtsordnung (positive Generalprävention)

Diskussion