§ 127 StPO

Sind Polizeibeamte "jedermann" iSv § 127 I 1 StPO?

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  • Formulierung "auch dann" in II zeigt, dass I neben II zur Anwendung kommen kann
  • gerade bei nicht gegebener örtlicher Zuständigkeit stünde Polizeibeamte sonst schlechter als der "normale Bürger"

Diskussion