BVV

Ist eine Aussage verwertbar, wenn eine eigentlich notwendige qualifizierte Belehrung unterblieben ist?

  • dieser Verstoß hat nicht dasselbe Gewicht wie der erstmalige Belehrungsverstoß
  • ist sich der Beschuldigte aufgrund dessen seiner Entscheidungsfreiheit nicht bewusst, wirkt der ursprüngliche Belehrungsverstoß fort
  • handelt es sich um keine schwere Straftat und ist deswegen das Aufklärungsinteresse nicht besonders hoch, spricht dies für ein BVV
  • auch hier gilt aber Widerspruchslösung
  • Geltendmachung bereits im Ermittlungsverfahren hindert schon die Annahme dringenden Tatverdachts

Diskussion