Belehrungen

Wann liegt eine "Vernehmung" vor?

  • funktionaler Vernehmungsbegriff
    • alle Äußerungen des Beschuldigten, die seitens der Anklagebehörde direkt oder indirekt herbeigeführt worden sind, unterfallen dem Vernehmungsbegriff
  • formeller Vernehmungsbegriff
    • nur, wenn der Vernehmende der Auskunftsperson in amtlicher Funktion gegenübertritt und in dieser Eigenschaft eine Auskunft verlangt
    • sonst fiele jede Art von Gespräch auch zwischen Privaten, die ihre Erkenntnisse an die Polizei weitergeben wollen, unter die Regelungen der §§ 133 ff. StPO

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