Gesetzliche Schuldverhältnisse

§ 826_Was ist im TB genauer auszuführen und zu begründen?

Die Sittenwidrigkeit!
 
SIttenverstoß entsprechend § 138 muss zunächst definiert, dann hinreichend begründet werden!
 
Def.: Wenn Handlung gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerechtdenkenden verstößt.
 
Begründung: hier --> ein "herumschwadronieren" juristisch verpcken mit Schlagworten:
  • Mit BGB Grundsätzen argumentieren, zB Rechtsmissbrauch § 242
  • Werte einbauen
  • Wertungen des GG 

Diskussion