Gesetzliche Schuldverhältnisse

GoA_Welche AGL stehen dem Geschäftsherrn [GH] zu, wenn er Herausgabe des aus der Geschäftsführung Erlanten verlangt?
 
(unterscheide dabei zwischen den verschiedenen Arten der Geschäftsführung, ob berechtigt/ unberechtigt)

  • Berechtigte GoA: §§ 681 S. 2, 667 BGB
  • Unberechtigte GoA: §§ 681 S. 2, 667 BGB
  • Irrtümliche Eigengeschäftsführung: §§985 ff., 812 ff. BGB
  • Angemaßte Eigengeschäftsführung: Allgemeine Vorschriften oder §§ 687 Abs. 2, 681 S. 2, 667 BGB (bedeutsam insb. bei Ansprüchen auf Gewinnherausgabe)

Diskussion