Gesetzliche Schuldverhältnisse

GoA_AGL des GH auf SchaE?

  • Berechtigte GoA: §§ 280 I, 677 BGB für Ausführungsverschulden; beachte § 680 BGB
  • Unberechtigte GoA: § 678 BGB bei Übernahmeverschulden, ansonsten §§ 280 Abs. 1, 677 BGB
  • Irrtümliche Eigengeschäftsführung: nicht wirklich Fall des GoA, Prüfung andere Regime folgt: §§ 989 f., ggf. 823 ff. und insb. §§ 812 ff
  • Angemaßte Eigengeschäftsführung: Allgemeine Vorschriften oder §§687 Abs. 2, 677, 280 Abs. 1, 678 BGB (SE auch für unverschuldete Folgen - weil: GF hier nicht schutzwürdig!)

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