IW Wohnungseigentum

Einräumungsvertrag 

  • Bedarf der notariellen Beurkundung 
  • Gleichzeitige Anwesenheit aller Beteiligten beim Notar
  • Muss im Grundbuch eingetragen werden 
  • Beim Gesamthandseigentum muss erst in Bruchteils Gemeinschaft umgewandelt werden 
  • Wird zw. d. Bruchteilseigentümern geschlossen 
  • Jedem wird Sondereigentum eingeräumt 
  • Gemeinschafts Eigentum besteht bereits vorher 
  • Geht auch ohne Gebäude, aber Räume müssen zugewiesen werden können 

Diskussion