IW Wohnungseigentum

Teilungserklärung 

  • Regelfall-1Eigentümer oder Gesamthandseigentum
  • Der Eigentümer begründet das Wohnungseigentum durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt ( durch Bauträger) 
  • Es muss mindestens 2 Einheiten Sondereigentum werden 
  • Keine Formvorschrift, meist aber notarielle Beurkundung 

Diskussion