Gesetzliche Schuldverhältnisse

GoA_FGW_Kann dieser beim "auch-fremden-Geschäft" immer vermutet werden?

Laut Rspr. ja.
 
A.A. (Osterloh-Konrad): nein
  • FGW ist entscheidendes Wesensmerkmal der GoA
  • kann zur ausufernden Anwendung führen
FOLGE: FGW kann nicht pauschal vermutet werden! Manchmal ist wertungsmäßige Korrektur notwendig, so zB beim:
"Erbensucherfall": hier auch fremdes Geschäft unpronl. (+), aber handelt der Erbensucher auch mit FGW? (-), Arg.:
  • ist auf eigenen Profit aus
  • sonst Vertragsfreiheit missachtet!
 
merke! FGW nicht pauschal vermuten!
 

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