Gesetzliche Schuldverhältnisse

GoA_Fall_P: gilt geleistete Arbeitskraft auch als "Aufwendung" iSd § 670?
 
Bsp.: M ist verreist, Dach stürzt ein, Wasserschaden. Nachbar N sieht Wasserschaden, ist von Beruf Dacjdecker und flickt dieses. Kann N Arbeitskraft und Material ersetzt verlangen?

AGL: §§ 677, 683, 670
 
Arbeitskraft fällt nicht direkt unter § 670, weil Leisten von Arbeitskraft muss nicht gleichzeitig mit finanziellen Vermögensopfern einhergehen!
 
Aber: § 1835 III analog? (Analogie aus Vormundschaftsrecht?)
Ja, bei planwidriger Regelungslücke:
Regelungslücke (+) bei GoA, weil Entgelt ist hier uU billig!
 
Anders wäre dies im Auftragsrecht, bestünde ein Auftrag, ist dieser per Gesetz unentgeltlich! Analogie (-)

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