Gesetzliche Schuldverhältnisse

GoA_GF stirbt bei Geschäftsführung_Nach welcher Norm können Hinterbliebene Unerhaltsansprüche geltend machen?

§ 844 IV direkt?
(-), verkennt, dass Retter sich selbst gefährdet hat.
 
§ 844 IV analog? (+/-)
  • Rspr.: (+) logische Folge aus Erweiterung des § 670 auf risikotypische Begleitschäden ist, dass auch der Tod des Retters als solcher ein Begleitschaden ist
  • h.Lit.: (-) weil
    • Tod müsste durch die Hinterbliebenen mind. fahrlässig verursacht worden sein und
    • Retter hat sich selbst gefährdet!

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