Gesetzliche Schuldverhältnisse

Fall 1 Osterloh-K. Teil 2/2
 
a) Bestehen die zwei Ansprüche im einzelnen?
b) Was sind die Probleme dieses Falls?
  • Eigentum am Pferd
  • dolo agit Einrede des K

I. K --> V auf Rückgabe des Geldes iHv 3000€ nach LK, § 812 I 1 Alt. 1
  • Rechtsgrund wurde unprobl. durch Anfechtung nach § 123 beseitigt
  • Anspruch +
 
II. V --> K auf Rückgabe des Pferdes nach LK, § 812 I 1 Alt. 1
  • etwas erlangt
    • K hat Besitz am Pferd erlangt
    • P: hat K auch Eigentum am Pferd erlangt?
      • Eigentumserwerb K von V nach § 929
        P: War V Berechtigte? Nicht, sofern L den KV wirksam angefochten hat (§123) und ein Fall der Fehleridentität gegeben ist = neben KV ist auch dingliche Einigung unwirksam, hier (+)
        ZE: V war nichtberechtigte!
      • Eigentumserwerb der K nach §§ 929, 932? Ja, K war gutgl.
  • durch Leistung der V (+)
  • ohne Rechtsgrund (+), da auch K wirksm. gem § 123 angefochten hat
  • P: Ausschluss nach § 814, weil V die Anfechtbarkeit kannte? --> Rechtsgedanke des § 142 II
    • zwar kannte V die Anfechtbarkeit ihres KV mit L
    • jedoch hat sich V vertraglich auch mit K gebunden (dies geht nunmal), sodass die auf Leistung verkagt werden kann - die muss trotz § 814 also leisten!
      damit: ist § 142 II nicht entspr. anwendbar!
  • RF wäre: Anspruch der V gegen K nach § 812 I 1 Alt. 1 damit grds. nicht ausgeschossen; dies bedeutet: Rückfall des Pferdes an V, die urspr. Nichtberechtigte!
    • Behandlung?
      • automatische rRückerwerb der L (-) Verstoß gegen das Trennungsprinzip
      • h.M.: V erwirbt nach § 929 Eigentum am Pferd, Arg.:
        - Gesetz lässt dogmatisch nichts anderes zu
        - L hat Besitz am Pferd aufgegeben, damit hat sie gutgl. Erwerb erst ermöglicht!
        - dafür ist L mit schuldrechtlichen Ansprüchen gegen V geschützt!
  • dolo agit Einrede der K? Wenn dolo agit (+), dann hätte V keinen Anspruch auf Rückgabe des Pferdes.
    • dogo agit Einrede steht der K dann zu, wenn der K wirksam die Ansprüche der L abgetreten wurden und K daher aus abgetretenen Recht das Pferd wiederum nach § 812 I 1 Alt. 1 verlangen könnte!
    • nun inzident
      • Abtretung der Ansprüche L --> V an K prüfen, § 398 (+)
      • Standen der L tatsächlich ANsprüche gegen V zu?
        • L--> K aus § 812 I 1 Alt. 1  (+)
        • L--> K aus § 816 I (+)
        • P: kann V der K § 404 entgegenhalten? "Überlassung der Pferdes" gegen Zahlung der 750 €? grds. JA, dieses Zug um Zug Verhältnis ist in Salotheorie mitgedacht! 
 
Ergebnis: K hat ein Anspruch aus abgetretenem Recht (+), muss aber im Gegenzug die Zahlung dder 750 € an V anbieten (weil Rückgewähr Zug um Zug)

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