StPO Kurs-U

Führt jeder Belehrungsfehler bei der Beschuldigtenvernehmung zu einem Beweisverwertungsverbot?

Nein. Nicht jeder Fehler führt dazu, dass der Beweis nicht verwertet werden darf. 
 
1. insb. dann nicht, wenn der Beschuldigte seine Rechte kennt 
(z.B. weil er schon oft vernommen wurde)
 
2. oder weil der Verteidiger der Verwertung nicht widerspricht (sog. Widerspruchslösung des BGH)
 
Beachte dabei: Belehrungsfehler muss der Angeklagte nachweisen. Es gilt nicht in Dubio pro Reo Grundsatz, 

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