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RÜ Check Wiederholungsfragen 2018 4. Quartal

Zivilrecht

Welchen rechtlichen Charakter haben die in den §§ 1020 ff. BGB statuierten Pflichten nach der aktuellen Rspr. des BGH?

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Der BGH sieht (seit BGH NJW 1985, 2944) mit der h.M. und entgegen seiner früheren Rspr. in den durch die §§ 1020 ff. BGB statuierten Pflichten ein neben der Dienstbarkeit stehendes Schuldverhältnis zwischen dem Eigentümer des dienenden Grundstücks und dem Dienstbarkeitsberechtigten (Begleitschuldverhältnis). (RÜ 10/2018, S. 625)