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Staatsorganisationsrecht 2023
01. Grundbegriffe - Verfassungsgeschichte
Schildern Sie die Grundzüge der Weimarer Reichsverfassung von 1919!
Schildern Sie die Grundzüge der Weimarer Reichsverfassung von 1919!
Schildern Sie die Grundzüge der Weimarer Reichsverfassung von 1919!
Stichworte
Mit Repetico PRO kannst du der Karte Stichworte zuordnen. Stichworte können verwendet werden, um Karten zu einem bestimmten Thema auch Kartensatz-übergreifend zu lernen.
Mit der WRV von 1919 wurde Deutschland zu einem republikanischen Bundesstaat.
Wichtigstes Organ der parlamentarischen Demokratie wurde der Reichstag als Legislativorgan; geringere Bedeutung hatte der Reichsrat als Vertreter der Länder. Die Reichsregierung unter Führung des Reichskanzlers war abhängig vom Vertrauen des Parlaments.
Repräsentatives Staatsoberhaupt war der unmittelbar vom Volk für sieben Jahre gewählte Reichspräsident, dem einige wichtige Befugnisse zustanden, z.B. Auflösung des Reichstages (Art. 25 WRV), Oberbefehl über die Reichswehr (Art. 47 WRV) und das sog. Notverordnungsrecht nach Art. 48 WRV.
Die WRV enthielt zwar einen Grundrechtsteil, jedoch wurden die Grundrechte nur als Programmsätze verstanden, die keine unmittelbare Bindung der Staatsgewalt bewirkten.
Mit der WRV von 1919 wurde Deutschland zu einem republikanischen Bundesstaat.
Wichtigstes Organ der parlamentarischen Demokratie wurde der Reichstag als Legislativorgan; geringere Bedeutung hatte der Reichsrat als Vertreter der Länder. Die Reichsregierung unter Führung des Reichskanzlers war abhängig vom Vertrauen des Parlaments.
Repräsentatives Staatsoberhaupt war der unmittelbar vom Volk für sieben Jahre gewählte Reichspräsident, dem einige wichtige Befugnisse zustanden, z.B. Auflösung des Reichstages (Art. 25 WRV), Oberbefehl über die Reichswehr (Art. 47 WRV) und das sog. Notverordnungsrecht nach Art. 48 WRV.
Die WRV enthielt zwar einen Grundrechtsteil, jedoch wurden die Grundrechte nur als Programmsätze verstanden, die keine unmittelbare Bindung der Staatsgewalt bewirkten.
Mit der WRV von 1919 wurde Deutschland zu einem republikanischen Bundesstaat. Wichtigstes Organder parlamentarischen Demokratie wurde der Reichstag als Legislativorgan; geringere Bedeutung hatte der Reichsrat als Vertreter der Länder. Die Reichsregierung unter Führung des Reichskanzlers war abhängig vom Vertrauen des Parlaments. Repräsentatives Staatsoberhaupt war der unmittelbar vom Volk für sieben Jahre gewählte Reichspräsident, dem einige wichtige Befugnisse zustanden, z.B. Auflösung des Reichstages (Art. 25 WRV), Oberbefehl über die Reichswehr (Art. 47 WRV) und das sog. Notverordnungsrecht nach Art. 48 WRV. Die WRV enthielt zwar einen Grundrechtsteil, jedoch wurden die Grundrechte nur als Programmsätze verstanden, die keine unmittelbare Bindung der Staatsgewalt bewirkten.