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RÜ Check Wiederholungsfragen 2017

Strafrecht

Dürfen Beweismittel anlässlich einer solchen legendierten Kontrolle auch im Strafverfahren verwertet werden?

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Ja, wenn die Voraussetzungen des § 161 Abs. 2 S. 1 StPO erfüllt sind, also wenn ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss ergangen wäre, wenn man ihn beantragt hätte, sog. hypothetischer Ersatzeingriff. Allerdings muss hierfür die Durchsuchung auch präventiven Zwecken gedient haben (z.B. Verhindern des Inverkehrbringens von BtM) und darf nicht nur vorgeschoben sein. (RÜ 10/2017, S. 645)