1/7

0%

noch 7

Lernen

Preis inkl. MwSt.: 7.99 EUR

Alle Karten

-

Karte 1 von 7

-

Fortschritt: 0%

Verbleibende Karten: 7

Verwaltungsrecht AT 2023

07. Aufhebung von Verwaltungsakten

Von welchem Grundsatz geht § 49 Abs. 2 VwVfG aus?
Die Antwort und zusätzliche Karteikarten findest du kostenlos auf Repetico – der Lernplattform für iOS, Android und das Web.

Registriere Dich jetzt, um diese Antwort zu sehen!
Beenden
Davon, dass ein rechtmäßig begünstigender VA grds. nicht widerrufen werden darf. Praktisch unterstützt hier der Grundsatz des Vertrauensschutzes den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG).