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RÜ Check Wiederholungsfragen 2022 3. Quartal

Zivilrecht

Was ist bei einem Anspruch aus § 826 BGB im Rahmen der Anwendung der Differenzhypothese zu beachten, insbesondere wenn das sittenwidrige Verhalten im Ergebnis zur Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung geführt hat?

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Die Differenzhypothese muss einer normativen Kontrolle unterzogen werden, weil sie eine wertneutrale Rechenoperation darstellt. Im Fall einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung nach § 826 BGB dient der Schadensersatzanspruch nicht nur dem Ausgleich jeder nachteiligen Einwirkung durch das sittenwidrige Verhalten auf die objektive Vermögenslage des Geschädigten. Vielmehr muss sich der Geschädigte auch von einer auf dem sittenwidrigen Verhalten beruhenden Belastung mit einer Verpflichtung, die er bei Kenntnis der wahren Umstände nicht gewollt hätte – unabhängig von Auswirkungen auf die Vermögenslage – wieder befreien können. Daher kann ein Schaden i.S.d. § 826 BGB auch in einer auf dem sittenwidrigen Verhalten beruhenden Belastung mit einer ungewollten Verpflichtung liegen. (RÜ 7/2022, S. 414)