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RÜ Check Wiederholungsfragen 2022 4. Quartal

Zivilrecht

Unter welchen Voraussetzungen gelten Fahrgassen auf Parkplätzen als Straßen, sodass die Vorfahrtsregelung des § 8 Abs. 1 S. 1 StVO gilt?

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Fahrgassen auf Parkplätzen gelten als Straßen, wenn sich bereits aus ihrer baulichen Anlage ergibt, dass sie nicht der Suche von freien Parkplätzen dienen, sondern der Zu- und Abfahrt der Fahrzeuge. Für den Straßencharakter können eine für den Begegnungsverkehr ausreichende Breite der Fahrgassen und andere leicht fassbare bauliche Merkmale einer Straße wie Bürgersteige, Randstreifen oder Gräben sprechen. Fehlt es an solchen baulichen Merkmalen, muss die Ausgestaltung umso klarer durch die Fahrbahnführung und -markierung sein. Maßgeblich ist jedoch, dass die Funktion des § 8 Abs. 1 StVO, nämlich die Schaffung und Aufrechterhaltung eines (quasi) fließenden Verkehrs, auf der fraglichen Verkehrsfläche deutlich im Vordergrund steht.
(RÜ 10/2022, S. 627)