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BGB AT 2023

01. Allgemeine Begriffe

Was besagt der dreistufige Anspruchsaufbau?

  • 1. Anspruch entstanden, 2. Anspruch untergegangen, 3. Anspruch durchsetzbar
  • 1. Apruch entstanden, 2. Anspruch wirksam, 3. Anspruch durchsetzbar
  • 1. Anspruch durchsetzbar, 2. Anspruch entstanden, 3. Anspruch untergegangen
Beenden
Er besagt, dass in einem ersten Schritt zu erörtern ist, ob der Anspruch entstanden ist, also ob die Voraussetzungen der gesetzlichen Anspruchsgrundlage vorliegen bzw. ob eine vertragliche Einigung und keine rechtshindernden Einwendungen vorliegen. Im zweiten Schritt ist sodann zu prüfen, ob der Anspruch aufgrund einer rechtsvernichtenden Einwendung untergegangen ist. Schließlich ist im dritten Schritt zu erörtern, ob der Anspruch aufgrund einer rechtshemmenden Einrede (derzeit oder für immer) nicht durchsetzbar ist.