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Familienrecht 2023

02 - Die Eheschließung

Können homosexuelle Paare wählen, ob sie eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft iSd LPartG eingehen möchten?

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Nein: Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 01.10.2017 die Ehe für alle zugelassen, § 1353 Abs. 1 S. 1. Seit dem 01.10.2017 ist es daher für homosexuelle Paare nicht mehr möglich, eine Lebenspartnerschaft zu schließen; allerdings muss eine bereits bestehende Lebenspartnerschaft nicht zwingend in eine Ehe umgewandelt werden. Dies hat zur Folge, dass auch das Lebenspartnerschaftsgesetz fortbesteht, auch wenn keine Lebenspartnerschaften mehr begründet werden können. Die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist seit dem 01.10.2017 möglich und wird geregelt von § 20a LPartG.