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Zivilprozessrecht 2023

02 Das Erkenntnisverfahren – Klageerhebung und Verfahrensablauf im Allgemeinen

Auf welche Arten kann ein Verhandlungstermin enden?

Beenden
  • Der Rechtsstreit kann im Termin durch Prozesshandlungen der Parteien beendet werden: Klagerücknahme, Vergleich, übereinstimmende Erledigungserklärung.
 
  • Sonst endet der Haupttermin bei Entscheidungsreife durch Schluss der mündlichen Verhandlung (§ 136 Abs. 4 ZPO) und Verkündung des Urteils, entweder noch im Termin (sog. Stuhl-Urteil) oder in einem sofort kurzfristig anzuberaumenden Verkündungstermin (§ 310 Abs. 1 ZPO).
 
  • Bei fehlender Entscheidungsreife durch Anberaumen eines kurzfristigen neuen Termins (§ 272 Abs. 3 ZPO), mit den erforderlichen Maßnahmen zu seiner Vorbereitung.
 
  • Ergibt sich im frühen ersten Termin noch keine Entscheidungsreife, so muss das Gericht alle Anordnungen treffen, die zur Vorbereitung des Haupttermins noch erforderlich sind (§ 275 Abs. 2 ZPO; z.B. Auflagen an die Parteien, Erlass eines Beweisbeschlusses, § 358 ZPO).