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Gesellschaftsrecht 2024

02 GbR, OHG und KG: Entstehen durch Vertrag und Beendigung

Welche Aussagen sind richtig bzw. entsprechen der herrschenden Meinung?

  • Wenn Ehegatten ein ihnen gehörendes Ferienhaus vermieten und damit Einnahmen erzielen, bilden sie eine GbR, die Vertragspartner der jeweiligen Verträge wird.
  • Ob Partner einen Gesellschaftsvertrag abschließen, beurteilt sich bei Ehegatten und nicht verheirateten Paaren nach denselben Kriterien.
  • Schaffen sich nichteheliche Lebenspartner einen Gegenstand an, den sie selbst nur gemeinsam nutzen wollen, liegt in der Regel eine Bruchteilsgemeinschaft vor.
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Zu 1)
Nach der Rechtsprechung entsteht selbst eine Innengesellschaft nur, wenn die Ehegatten einen über die Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zweck verfolgen.
  • Das ist beim Erwerb eines Vermögensgegenstandes, der der  gemeinschaftlichen Wertschöpfung dienen soll, möglich. Dabei kann es sich aber auch um eine Innengesellschaft handeln, die selbst nicht Vertragspartner wird.
 
Zu 2)
Formal ist das nicht der Fall. Anders als in einer Ehe ist bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft für die Annahme einer Gesellschaft nicht zwingend erforderlich, dass ein über die Verwirklichung der Lebensgemeinschaft hinausgehender Zweck verfolgt wird. Im Unterschied zu Ehegatten sind die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nämlich nicht gesetzlich zur Lebensgemeinschaft und zum Unterhalt der Familie verpflichtet. Allerdings wird ohne einen über die Verwirklichung der Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zweck regelmäßig kein konkludenter Gesellschaftsvertrag anzunehmen sein. Denn Partner machen sich im Regelfall über die Ausgestaltung ihrer Gemeinschaft keine rechtlichen Vorstellungen.