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Polizeirecht HH | Versammlungsrecht 1. Examen

Polizeirecht HH, Schutzgüter, Probleme

"P": Ist der Schutz des Bürgers „gegen sich selbst“ (= Selbstgefährdung/-schädigung bis hin zum Suizid) vom Schutzgut der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen umfasst, das wiederum Teil des Schutzguts der öffentlichen Sicherheit ist?

Beenden
  • (-) Selbstbestimmungsrecht (Art. 2 I GG).
  • (-) Eingreifen nicht gerechtfertigt, sofern freie Willensentschließung und Betreffender die Tragweite seines Tuns absehen kann.
  • Beachte: Grenze ist Gefährdung Dritter/Allgemeinheit.
  • "P": Ausnahme bei drohender Selbsttötung?
    • (+) Staatliche Schutzpflicht (Art. 2 II 1 GG).
    • (+) Gebot zur Hilfeleistung (§ 323c StGB).
    • (+) Betreffende befindet sich i.d.R. in psychischem Ausnahmezustand.
    • Daher: Ingewahrsamnahme möglich (§ 13 I Nr. 1 SOG).