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Strafrecht BT 1. Examen

Straftaten gg. die körperliche Unversehrtheit (§§ 223 ff. StGB)

Körperverletzung (§ 223 StGB)
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  • 1) Objektiver Tatbestand
    • a) Körperliche Misshandlung
      • Eine körperliche Misshandlung ist jede üble unangemessene Behandlung, welche das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt.
      • (+) Substanzverletzung am Körper.
      • (+) Veränderung der Haare/des Barts.
      • (-) Allein psychische Beeinträchtigungen.
    • b) Gesundheitsschädigung
      • Eine Gesundheitsschädigung ist jede Herbeiführung oder Steigerung eines nicht nur unerheblichen pathologischen (krankhaften) Zustands körperlicher oder seelischer Art.
      • (+) Erkrankungen/Infektionen.
      • (+) Substanzverletzung am Körper.
    • c) P: Lege artis vorgenommener ärztlicher Heileingriff? (eigene KK)
    • d) Qualifikationen des § 224 StGB
      • Beachte: Siehe eigene KK zu den einzelnen Qualifikationen.
  • 2) Subjektiver Tatbestand
    • Beachte: In jedem Tötungsvorsatz ist Körperverletzungsvorsatz enthalten (Einheitstheorie).
  • 3) Rechtswidrigkeit & Schuld
  • 4) Strafe
    • (+) Relatives Antragsdelikt (§ 230 StGB).