Diese Cookies sind erforderlich, um alle von Repetico bereitgestellten Funktionen auszuführen. Dies schließt einige Cookies von Google ein, da wir Google Sign In für unsere Anwendung anbieten und diese Google-Cookies erforderlich sind, damit dies ordnungsgemäß ausgeführt wird.
(Zeige mehr Details)
PHPSESSID: Sitzungsverwaltung
cookieconsent_dismissed: Alte Cookie-Richtlinie akzeptiert
somevalue: Sitzungsverwaltung
G_AUTHUSER_H (google.com): Mit Google anmelden
G_ENABLED_IDPS (google.com): Mit Google anmelden
NID (google.com): Mit Google anmelden
1P_JAR (google.com): Mit Google anmelden
CONSENT (google.com): Mit Google anmelden
darkmode: Dunkles Thema aktivieren oder deaktivieren
onSaveCreateNew: Nach dem Speichern weitere erstellen
showActivityBar: Aktivieren oder Ausblenden der Aktivitätsleiste
cardsetListLayout: Kompakte oder breite Liste von Kartensätzen
newCardLayout: Kompaktes, mittleres oder breites Kartenlayout beim Erstellen einer Karte
viewCardLayout: Kompaktes, mittleres oder breites Kartenlayout beim Browsen von Karten
learnCardLayout: Kompaktes, mittleres oder breites Kartenlayout beim Lernen
focusMyAnswerText: Stelle im Lernmodus den Fokus auf das Antwortfeld
show-lp-bar: Lernpunktleiste ein- oder ausblenden
tinymcePanelVisibility: Symbolleiste des tinyMce-Editors ein- oder ausblenden
cardSetLegendUnderstood: Erste Erklärung zu Kartensätzen ausgeblendet
repetico-app-banner-closed: Werbung für die App geschlossen
scoring-banner-2014-closed: Erklärungsbanner für Lernpunkte geschlossen
news-notice-closed: Schlagzeile geschlossen
numberOfNewCards: Anzahl der erstellten Karten
category_preselection_(cardset-id): Vorauswahl von Kategorien für neue Karten
hideAutomaticRecommendations: Werbung für käuflichen Kartensatz ausgeblendet
newCardQuestionType: Erstelle standardmäßig eine normale Karte oder Multiple Choice
mcOptionsCount-(cardset-id): Standardanzahl der Multiple-Choice-Antworten für neue Karten
cardsetCardsLayout-(cardset-id): Art der Kartenliste im Kartensatz
cookieSelection: Gespeichertes Ergebnis dieser Cookie-Auswahl
Statistiken (Details anzeigen)
Dies sind einige Cookies von uns selbst, mit denen wir anonyme Kauf- und Anmeldestatistiken verfolgen. Es gibt auch einige Cookies von Google, die für Google Analytics verwendet werden. Wenn Sie diese Cookies deaktivieren, deaktivieren Sie Google Analytics für diese Website.
(Zeige mehr Details)
referrer: Von welcher anderen Website kommen neue Benutzer
proPurchaseTrigger: Welches war das Banner oder die Anzeige, die Benutzer veranlasste, die PRO-Version zu kaufen
_gat_UA-29510209-2 (google.com): Google Analytics
_ga (google.com): Google Analytics
_gid (google.com): Google Analytics
Mit einem Klick auf „Alle akzeptieren“ hilftst Du uns bei der Weiterentwicklung unseres Geschäftsmodells.
Einloggen
Aktiviere "Mit Google anmelden"
Aktiviere "Mit Apple anmelden"
oder per Benutzername oder E-Mail-Adresse:
Kontakt
Ihr Name:
Ihre E-Mail-Adresse:
Ihre Anfrage:
Betriebspause zur Server-Wartung in:
Tage
h
m
s
Lernstufe
Setze eine neue Lernstufe für die Karte. Warnung: Hiermit kann man den Lernplan auf eine Weise ändern, die den Lernerfolg beeinträchtigen kann.
Lernstufe:
#
Möchtest Du den Button "Teilweise gewusst" verwenden?
Es ist ein Button, der Dir ermöglicht, etwas zwischen "gewusst" und "nicht gewusst" zu wählen. Er sieht folgendermaßen aus:
Wenn Du auf diese Schaltfläche klickst, wird die Lernstufe nicht auf 0, sondern eine Stufe tiefer gesetzt. Darüber hinaus kannst Du in der Lernfortschritts-Statistik sehen, wie viele Karten Du teilweise wusstest. Es gibt auch einen neuen Lernmodus, bei dem Du Dich auf "teilweise gewusste" Karten beschränken kannst.
Du kannst die Schaltfläche auch später in den allgemeinen Einstellungen aktivieren oder deaktivieren.
Kategorien
Kategorien auswählen
Karte an Position verschieben
Aktuelle Position:
Zielposition:
Automatisches Vorlesen
Lasse die Frage und/oder Antwort automatisch vorlesen, während Du lernst.
Fragenseite und Multiple-Choice-Antworten automatisch vorlesen
Antwort- oder Erklärungsseite automatisch vorlesen
Text wird nur vorgelesen, wenn eine Sprache für die entsprechenden Seiten der Karten definiert ist.
Karten-Feedback
Schreibe direkt an den Autor der Karteikarte: Deine Anmerkungen, Ergänzungen und Korrekturen.
1/7
0%
noch7
Lernen
Preis inkl. MwSt.: 24.95 EUR
Alle Karten
-
Karte 1 von 7
-
Fortschritt: 0%
Verbleibende Karten:7
Strafrecht AT 1. Examen
Rechtswidrigkeit
Notwehrhandlung i.R.d. § 32 StGB
Notwehrhandlung i.R.d. § 32 StGB
Notwehrhandlung i.R.d. § 32 StGB
Die Antwort und zusätzliche Karteikarten findest du kostenlos auf Repetico – der Lernplattform für iOS, Android und das Web.
Mit Repetico PRO kannst du der Karte Stichworte zuordnen. Stichworte können verwendet werden, um Karten zu einem bestimmten Thema auch Kartensatz-übergreifend zu lernen.
Geeignet ist jede Handlung, die nach einer objektivierten Sicht ex ante den Angriff ohne Gefährdung eigener Interessen abwehren, verzögern oder wenigstens abschwächen kann.
(-) Ex-ante betrachtet überhaupt keinen Einfluss auf die Durchführung des Angriffs.
Beachte: Weite Einschätzungsprärogative.
3) Erforderlichkeit (mildestes wirksames Mittel)
Eine geeignete Verteidigungshandlung ist erforderlich, wenn kein milderes und gleich geeignetes Mittel zur Abwendung des Angriffs zur Verfügung stand.
a) Wirksamkeitskriterium
Gesamtschau im Einzelfall.
(+) Keine Zumutung des Risikos einer unzureichenden Verteidigung ("Kampf mit ungewissem Ausgang").
(+) Weniger erfolgsversprechendes Mittel nur, wenn danach Zeit für sicherere Verteidigungshandlung.
b) Grundsatz: Kein Ausweichen ("keine schimpfliche Flucht")
Ausweichen kein milderes Mittel, auf das sich Angegriffener verweisen lassen muss.
(+) Wortlaut des § 32 II StGB gestattet gerade die Verteidigung (Wortlaut).
(+)Rechtsbewährungsprinzip (Telos).
c) Möglicher Ausnahmefall des Herbeiholens fremder Hilfe
(-)Nur zeitweise Flucht führt Hilfe Dritter herbei.
(+) Hilfsbereiter Dritter bereits anwesend und kann Angriff durch Einsatz eines milderen Mittels in gleichem Maße abwehren.
d) Einsatz einer Schusswaffe oder eines Messers?
Ultima ratio der Verteidigung.
(+) Ggf. vorherige Androhung des Waffeneinsatzes, Warnschuss, Zielen auf die Beine etc.
Beachte: Entscheidend ist "konkrete Kampflage".
e) Klausur
Ggf. Prüfung, ob § 33 StGB oder ETI vorliegt.
(+) Keine Wahrnehmung des Täters, dass auch milderes gleich wirksames Mittel zur Angriffsabwehr zur Verfügung stand.
4) Gebotenheit
Verteidigung, die infolge einer Notwehrlage erforderlich ist, ist grundsätzlich auch geboten.
(+) Keine allgemeine Güterabwägung wie bei § 34 StGB (Systematik).
(+) Normative Einschränkungen nur in Evidenzfällen (Fallgruppen) anzuerkennen.
Geeignet ist jede Handlung, die nach einer objektivierten Sicht ex ante den Angriff ohne Gefährdung eigener Interessen abwehren, verzögern oder wenigstens abschwächen kann.
(-) Ex-ante betrachtet überhaupt keinen Einfluss auf die Durchführung des Angriffs.
Beachte: Weite Einschätzungsprärogative.
3) Erforderlichkeit (mildestes wirksames Mittel)
Eine geeignete Verteidigungshandlung ist erforderlich, wenn kein milderes und gleich geeignetes Mittel zur Abwendung des Angriffs zur Verfügung stand.
a) Wirksamkeitskriterium
Gesamtschau im Einzelfall.
(+) Keine Zumutung des Risikos einer unzureichenden Verteidigung ("Kampf mit ungewissem Ausgang").
(+) Weniger erfolgsversprechendes Mittel nur, wenn danach Zeit für sicherere Verteidigungshandlung.
b) Grundsatz: Kein Ausweichen ("keine schimpfliche Flucht")
Ausweichen kein milderes Mittel, auf das sich Angegriffener verweisen lassen muss.
(+) Wortlaut des § 32 II StGB gestattet gerade die Verteidigung (Wortlaut).
(+)Rechtsbewährungsprinzip (Telos).
c) Möglicher Ausnahmefall des Herbeiholens fremder Hilfe
(-)Nur zeitweise Flucht führt Hilfe Dritter herbei.
(+) Hilfsbereiter Dritter bereits anwesend und kann Angriff durch Einsatz eines milderen Mittels in gleichem Maße abwehren.
d) Einsatz einer Schusswaffe oder eines Messers?
Ultima ratio der Verteidigung.
(+) Ggf. vorherige Androhung des Waffeneinsatzes, Warnschuss, Zielen auf die Beine etc.
Beachte: Entscheidend ist "konkrete Kampflage".
e) Klausur
Ggf. Prüfung, ob § 33 StGB oder ETI vorliegt.
(+) Keine Wahrnehmung des Täters, dass auch milderes gleich wirksames Mittel zur Angriffsabwehr zur Verfügung stand.
4) Gebotenheit
Verteidigung, die infolge einer Notwehrlage erforderlich ist, ist grundsätzlich auch geboten.
(+) Keine allgemeine Güterabwägung wie bei § 34 StGB (Systematik).
(+) Normative Einschränkungen nur in Evidenzfällen (Fallgruppen) anzuerkennen.
Beurteilung aus ex ante-Perspektive. 1) Verteidigungshandlung gegen den Angreifer Muss Angriffsabwehr dienen. P : Schutz- und Trutzwehr nur gegen den Angreifer und seine Rechtsgüter? ( eigene KK ) P : Gleichzeitiger Eingriff in Universalrechtsgüter (z.B. § 315b StGB)? ( eigene KK ) 2) Geeignetheit Geeignet ist jede Handlung, die nach einer objektivierten Sicht ex ante den Angriff ohneGefährdung eigener Interessen abwehren , verzögern oder wenigstens abschwächen kann. (-) Ex-ante betrachtet überhaupt keinen Einfluss auf die Durchführung des Angriffs. Beachte: Weite Einschätzungsprärogative. 3) Erforderlichkeit (mildestes wirksames Mittel) Eine geeignete Verteidigungshandlung ist erforderlich, wenn kein milderes und gleich geeignetes Mittel zur Abwendung des Angriffs zur Verfügung stand. a) Wirksamkeitskriterium Gesamtschau im Einzelfall. (+) Keine Zumutung des Risikos einer unzureichenden Verteidigung ( Kampf mit ungewissem Ausgang ). (+) Weniger erfolgsversprechendes Mittel nur, wenn danach Zeit für sicherere Verteidigungshandlung. b) Grundsatz: Kein Ausweichen(keine schimpfliche Flucht) Ausweichen kein milderes Mittel, auf das sich Angegriffener verweisen lassen muss. (+ ) Wortlautdes§ 32 II StGB gestattet gerade die Verteidigung ( Wortlaut ). (+) Rechtsbewährungsprinzip ( Telos ). c) Möglicher Ausnahmefall des Herbeiholens fremder Hilfe (-) Nur zeitweise Flucht führt Hilfe Dritter herbei. (+) Hilfsbereiter Dritter bereits anwesend und kann Angriff durch Einsatz eines milderen Mittels in gleichem Maße abwehren. d) Einsatz einer Schusswaffe oder eines Messers? Ultima ratio der Verteidigung. (+) Ggf. vorherige Androhung des Waffeneinsatzes, Warnschuss, Zielen auf die Beine etc. Beachte: Entscheidend ist konkrete Kampflage. e) Klausur Ggf. Prüfung, ob § 33 StGBoder ETI vorliegt. (+) Keine Wahrnehmung des Täters, dass auch milderes gleich wirksames Mittel zur Angriffsabwehr zur Verfügung stand. 4) Gebotenheit Verteidigung, die infolge einer Notwehrlage erforderlich ist, ist grundsätzlich auch geboten. (+) Keine allgemeine Güterabwägung wie bei § 34 StGB ( Systematik ). (+) NormativeEinschränkungen nur in Evidenzfällen(Fallgruppen) anzuerkennen. Beachte: Siehe eigene KK zu den Fallgruppen.