1/7

0%

noch 7

Lernen

Preis inkl. MwSt.: 19.95 EUR

Alle Karten

-

Karte 1 von 7

-

Fortschritt: 0%

Verbleibende Karten: 7

Staatsorganisationsrecht

Wahlen & Wahlrechtsgrundsätze

Prüfung der Begründetheit der Wahlprüfungsbeschwerde (Art. 41 II GG i.V.m. §§ 13 Nr. 3, 48 BVerfGG)

Beenden
  • 1) Obersätze
    • Die Wahlprüfungsbeschwerde ist begründet, wenn und soweit
      • der Beschluss des Bundestages nach Art. 41 I 1 GG formell rechtswidrig war, indem Verfahrensverstöße bei seinem Erlass begangen wurden, die der Entscheidung des Bundestages die Grundlage entziehen,
      • oder
      • die Wahl materiell rechtswidrig war. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die gesetzlichen Regelungen der Wahl gegen Verfassungsrecht oder - im Falle einer Regelung auf Verordnungsebene - gegen höherrangiges Recht verstoßen haben bzw. verfassungswidrig angewandt wurden,
        • und
      • der Verstoß mandatsrelevant war. Dies ist der Fall, wenn der Verstoß sich potentiell auf die Verteilung der Mandate ausgewirkt hat.
  • 2) Voraussetzungen
    • a) Formelle Rechtswidrigkeit des Beschlusses des Bundestages
    • b) Materielle Rechtswidrigkeit
      • aa) Verstoß gg. Verfassungsrecht/höherrangiges Recht oder verfassungswidrige Anwendung
      • bb) Mandatsrelevanz des Verstoßes
  • 3) Rechtsfolgen
    • a) Formelle Rechtswidrigkeit des Beschlusses
      • Zurückverweisung an den Bundestag.
    • b) Materielle Rechts- oder Verfassungswidrigkeit der Wahl
      • Feststellung, ohne dass Bundestag aufgelöst und Neuwahlen abgehalten werden müssen.
    • c) Besonders schwerer Verfassungsverstoß, der Fortbestehen der gewählten Volksvertretung unerträglich erscheinen lässt
      • Wahl ist ungültig und es müssen Neuwahlen erfolgen.
      • Praxis: Auf Bundesebene noch nie vorgekommen, in Berlin 2022 hinsichtlich einiger Bezirke.