1/6

0%

noch 6

Lernen

Preis inkl. MwSt.: 14.95 EUR

Alle Karten

-

Karte 1 von 6

-

Fortschritt: 0%

Verbleibende Karten: 6

Definitionen Öffentliches Recht 1. Examen

Obersätze

Obersatz: Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 V 1 VwGO analog)

Beenden
  • Der Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung ist begründet, wenn der eingelegte Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung besaß und die Behörde dies durch faktische Vollziehung des VA missachtet hat.