1/7

0%

noch 7

Lernen

Preis inkl. MwSt.: 14.95 EUR

Alle Karten

-

Karte 1 von 7

-

Fortschritt: 0%

Verbleibende Karten: 7

Definitionen Strafrecht

StGB

Definition "Rechtswidrigkeit des Angriffs" (§ 32 II StGB)

Beenden
  • Ein Angriff ist rechtswidrig, wenn sich der Handelnde mit ihm in einen objektiven Widerspruch zur Rechtsordnung setzt.
  • Beachte: Kein Verstoß gegen Strafgesetze erforderlich.
  • (-) Rechtfertigungsgrund des Angreifers ("keine Notwehr gegen Notwehr").