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RÜ Check Wiederholungsfragen 2025 1. Quartal

Zivilrecht

Wie sind von Notaren wiederholt verwendete, nicht von einer Vertragspartei vorgegebene Vertragsklauseln in notariellen Grundstückskaufverträgen AGB-rechtlich einzuordnen?
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Von Notaren wiederholt verwendete, nicht von einer Vertragspartei vorgegebene Vertragsklauseln in notariellen Kaufverträgen über mit Bestandsimmobilien bebaute Grundstücke stellen regelmäßig keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar, weil keine Vertragspartei diese Vertragsbedingungen gemäß § 305 Abs. 1 S. 1 BGB gestellt hat. (RÜ 1/2025, S. 3)