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RÜ Check Wiederholungsfragen 2025 2. Quartal

Strafrecht

Wann liegt ein „falsches Verdächtigen“ i.S.d. § 164 StGB vor?

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Darunter versteht man jede Tätigkeit, durch die der Verdacht auf eine bestimmte Person gelenkt oder ein bereits bestehender Verdacht verstärkt wird. (RÜ 4/2025, S. 208)