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RÜ Check Wiederholungsfragen 2025 4. Quartal

Zivilrecht

Wann realisiert sich die Betriebsgefahr eines Kfz?

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Nach der heute herrschenden verkehrstechnischen Auffassung sind alle Kfz in Betrieb, die sich im öffentlichen Verkehrsbereich oder auf privatem Gelände bewegen oder in verkehrsbeeinflussender Weise ruhen. Nach maschinentechnischer Auffassung kommt es darauf an, ob der Motor noch läuft oder das Fahrzeug wenigstens als Nachwirkung des motorischen Antriebs noch in Bewegung ist. (RÜ 10/2025, S. 550)