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RÜ Check Wiederholungsfragen 2026 1. Quartal

Strafrecht

Was setzt das unmittelbare Ansetzen zur Tat voraus?

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Ein Täter setzt unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung an, wenn er subjektiv die Schwelle zum „jetzt geht es los“ überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, sodass sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht. (RÜ 1/2026, S. 28)