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Bilanzen & Steuern

STEUERN - Abgabearten + Definition
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Sammelbegriff für alle Kraft öffentlicher Finanzhoheit zur Erzielung von Einnahmen erhobenen Zahlungen.
 
Steuern
- keine Gegenleistung für eine besondere Leistung
 
Gebühren
- für besondere Einzelleistungen der öffentlichen Hand (Passgebühren,etc.)
 
Beiträge
- dauernder Vorteil aus einer öffentlichen Einrichtung unabhängig vom Ausmaß der Nutzung (Krankenkassenbeiträge, etc.)