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S1 Beweismittel

Welche Verfahrensgrundsätze im Strafrecht sind für die Beweiserhebung wichtig? (4 Stück)
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  • Amtsermittlungsgrundsatz - das Gericht kann im Strafverfahren durch Personal- und Sachbeweise den Sachverhalt ermitteln
  • Grundsatz der Unmittelbarkeit - der Personalbeweis muss persönlich durch den Zeugen erfolgen, Protokoll verlesen nur ausnahmsweise (§§ 251 ff. StPO)
  • Grundsatz der Mündlichkeit - alle entscheidungserheblichen Fakten müssen vor dem Richter vorgetragen werden
  • Strengbeweisverfahren - die relevante Beweiserhebung muss innerhalb der Hauptverhandlung passieren und ist an die Beweismittel gebunden