Erstreckt sich ein Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gg. die Pflicht zur qualifizierten Belehrung auch auf Aussagen, die nach der Belehrung erstmals gemacht werden?

  • auch hier Abwägung von Aufklärungsinteresse und Gewichtigkeit des Verstoßes
  • hier allerdings Belehrung über Schweigerecht, sodass sich die zunächst erfolgte bewusste Umgehung der Belehrungspflicht allenfalls entfernt auf die nun getätigten Aussagen auswirkt

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