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Empfiehl den Kartensatz weiter.
Einbetten
Nutze den folgenden HTML-Code, um den Kartensatz in andere Webseiten einzubinden. Die Dimensionen können beliebig angepasst werden.
Bei der Voreinstellung im Upload-Formular müsste eine Zeile in der CSV-Datei so aussehen:
"Frage","Antwort"
Falls das in Deiner Datei NICHT so ist, korrigiere bitte die Voreinstellung in den folgenden Feldern.
Drucken
Wähle das Format der einzelnen Karten auf dem Papier:
Test erstellen
Erstelle Vokabeltests oder Aufgabenblätter zum Ausdrucken.
Wähle ein Layout, das zum Inhalt der Karteikarten passt. Verwende das erstellte Dokument als Basis zur Weiterverarbeitung.
Layout:
Anzahl Karten
Lernzieldatum festlegen
Wenn dieses Datum festgelegt ist, werden (optional - in den Einstellungen aktivieren!) zu Beginn jeder Abfrage im Lernplan-Modus neue Karten hinzugefügt, um sicherzustellen, dass Du alle Karten rechtzeitig abgefragt hast.
Kartensatz:
Zurücksetzen
Kartensatz löschen
Willst du den ausgewählten Kartensatz wirklich löschen?
Zuletzt bearbeitet: 29.04.2020 10:42:46 von Lea Kroth
Zuletzt abgefragt: 30.11.-0001 00:00:00
Unterliegt der Strafverteidiger einer Wahrheitspflicht?
Unterliegt der Strafverteidiger einer Wahrheitspflicht?
Unterliegt der Strafverteidiger einer Wahrheitspflicht?
→ hängt von der Rechtstellung des Strafverteidigers ab
e.A.: einseitiger Interessenvertreter
→ Vertragstheorie
Strafverteidiger hat nach den Wünschen seines Mandanten zu handeln
Verteidiger darf alles, was auch der Mandant ungestraft tun kann
somit zumindest Rat zur Lüge bzw. unterstützende Beratung bei selbst erfundener Lüge zulässig; nach a.A. sogar eigenes Erfinden der Lüge
Argument:
nur reiner Parteiinteressenvertreter kann Waffengleichheit herstellen
wegen Übermacht staatlicher Strafverfolgungsorgane erforderlich
h.M.: Organ der Rechtspflege
→ Verteidiger leistet nicht nur dem Beschuldigten Beistand, sondern erfüllt auch öffentliche Interessen
Strafverteidiger ist nicht ebenso zu behandeln wie der Beschuldigte
Verteidiger darf den Beschuldigten aufgrund seiner Organstellung nicht so beraten, dass er ihn zu Lügen anstiftet oder eine unwahre Einlassung erfindet
Argument:
Wahrheitspflicht unerlässlich, um Glaubwürdigkeit des Verteidigers zu bewahren
Verteidiger hat schon viele Sonderrechte wie z.B. Akteneinsichtsrecht gem. § 147 StPO oder Kontaktrecht gem. § 148 StPO
werden nur gewährt, wenn Verteidiger im Gegenzug garantiert, den Kernbereich der Effektivität der Rechtspflege nicht zu gefährden
→ hängt von der Rechtstellung des Strafverteidigers ab
e.A.: einseitiger Interessenvertreter
→ Vertragstheorie
Strafverteidiger hat nach den Wünschen seines Mandanten zu handeln
Verteidiger darf alles, was auch der Mandant ungestraft tun kann
somit zumindest Rat zur Lüge bzw. unterstützende Beratung bei selbst erfundener Lüge zulässig; nach a.A. sogar eigenes Erfinden der Lüge
Argument:
nur reiner Parteiinteressenvertreter kann Waffengleichheit herstellen
wegen Übermacht staatlicher Strafverfolgungsorgane erforderlich
h.M.: Organ der Rechtspflege
→ Verteidiger leistet nicht nur dem Beschuldigten Beistand, sondern erfüllt auch öffentliche Interessen
Strafverteidiger ist nicht ebenso zu behandeln wie der Beschuldigte
Verteidiger darf den Beschuldigten aufgrund seiner Organstellung nicht so beraten, dass er ihn zu Lügen anstiftet oder eine unwahre Einlassung erfindet
Argument:
Wahrheitspflicht unerlässlich, um Glaubwürdigkeit des Verteidigers zu bewahren
Verteidiger hat schon viele Sonderrechte wie z.B. Akteneinsichtsrecht gem. § 147 StPO oder Kontaktrecht gem. § 148 StPO
werden nur gewährt, wenn Verteidiger im Gegenzug garantiert, den Kernbereich der Effektivität der Rechtspflege nicht zu gefährden
→ hängt von der Rechtstellung des Strafverteidigers ab e.A. : einseitiger Interessenvertreter → Vertragstheorie Strafverteidiger hat nach den Wünschen seines Mandanten zu handeln Verteidiger darf alles, was auch der Mandant ungestraft tun kann somit zumindest Rat zur Lüge bzw. unterstützende Beratung bei selbst erfundener Lüge zulässig; nach a.A. sogar eigenes Erfinden der Lüge Argument: nur reiner Parteiinteressenvertreter kann Waffengleichheit herstellen wegen Übermacht staatlicher Strafverfolgungsorgane erforderlich h.M. : Organ der Rechtspflege → Verteidiger leistet nicht nur dem Beschuldigten Beistand, sondern erfüllt auch öffentliche Interessen Strafverteidiger ist nicht ebenso zu behandeln wie der Beschuldigte Verteidiger darf den Beschuldigten aufgrund seiner Organstellung nicht so beraten, dass er ihn zu Lügen anstiftet oder eine unwahre Einlassung erfindet Argument: Wahrheitspflicht unerlässlich, um Glaubwürdigkeit des Verteidigers zu bewahren Verteidiger hat schon viele Sonderrechte wie z.B. Akteneinsichtsrecht gem. § 147 StPO oder Kontaktrecht gem. § 148 StPO werden nur gewährt, wenn Verteidiger im Gegenzug garantiert, den Kernbereich der Effektivität der Rechtspflege nicht zu gefährden
Stichworte
Mit Repetico PRO kannst du der Karte Stichworte zuordnen. Stichworte können verwendet werden, um Karten zu einem bestimmten Thema auch Kartensatz-übergreifend zu lernen.