Kommt es zu einem Beweisverwertunsgverbot, wenn Beamten einem ausländischen Beschuldigten, welcher erkennbar einen Verteidiger hinzuziehen möchte, nur ein Branchentelefonbuch vorlegen, mit dem er nicht umgehen kann?

P: Verwehrung der Kontaktaufnahme mit einem Verteidiger
  • Verstoß gg. §§ 136 I 4, 137 StPO und Art. 6 III c EMRK
  • Verstoß gg. Grundsatz des fairen Verfahrens; Wahrheitsfindung um jeden Preis ist abzulehnen, der Beschuldigte muss jederzeit Einfluss auf sein Verfahren nehmen können
 
→ wegen Verstoß gg. fair-trial-Prinzip unselbständiges Verwertungsverbot

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